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Stellungnahme des Gemeinderats Junglinster zum Projekt „380 kV - Modernisierung der Hochspannungsinfrastruktur auf dem Teilabschnitt Bofferdange - Aach (D)“

Publié le 12/07/2024

Der Gemeinderat, äußert folgende Anmerkungen und Einwendungen:

Sachverständigengutachten EMF-Institut:

Im Ergänzungsdossier wird das Sachverständigengutachten des EMF-Instituts Dr. Niessen kritisiert und relativiert, da es bei der Bewertung die „Worst-Case“-Situation zugrunde legt und nicht die Situation im Normalbetrieb oder einer maximalrealistischen Auslastung. Auch wenn im Fall der laut CREOS realistischen Maximalauslastung die magnetische Belastung an den Wohnhäusern unter 0,4 µT bleiben sollte, so muss doch im Sinne einer langfristigen Gesundheitsvorsorge ein größtmöglicher Abstand zu Aufenthaltsräumen oder auch -flächen gehalten werden. Dies muss das Ziel in allen Lokalitäten sein, bei denen eine Hochspannungsleitung entlangführt. Grundsätzlich müssen auch immer kumulative Effekte berücksichtigt werden, sei es durch vorhandene zusätzliche Stromleitungen oder auch bestehende Vorbelastungen in Haushalten oder Betrieben.

 

Abschnitt Bofferdange – Junglinster:

Die derzeitig vorgesehene Distanz von lediglich rund 130 m der Variante Kléngelscheier Nord in Imbringen ist nicht akzeptabel. Falls eine Verlagerung des Naturschutzgebietes bzw. eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen für eine Überspannung des Naturschutzgebietes „Amberknëppchens“ nicht möglich sein sollte, wird die Prüfung einer unterirdischen Trassenführung auf einem Teilstück entlang der Ortschaft Imbringen angeraten.

Im Ergänzungsdossier wurde leider nicht eingegangen auf die Bewertung des landschaftlichen Impakts der Variante Bourglinster-Ost über das Plateau des Bierger Bierg im Vergleich zur Alternative Imbringen-Ost. Wie im Avis des Gemeinderates Junglinster vom 01.03.2024 beschrieben, kann nicht nachvollzogen werden, dass die Variante Imbringen-Ost schlechter bewertet wird als die Variante Bourglinster-Ost.

Für den Abschnitt Bofferdange – Junglinster wird die Variante Bourglinster-Ost, die über das gesamte Plateau des Bierger Bierg verläuft, in aller Deutlichkeit abgelehnt.

Die Variante Imbringen-Ost muss näher geprüft werden, da diese als Kombination der Varianten Bourglinster Ost und Kléngelscheier Nord deren jeweils konfliktbehafteten Bereiche (Nähe zu Siedlungen, Naturschutzgebiet „Amberknëppchen“, Plateau „Biergerbierg“) meidet und folglich deutlich verträglicher sein müsste. Da eine Detailprüfung unter Berücksichtigung der Maststandorte der Verbindungsstrecke vom erhöht liegenden Bereich „im Puddel“ in Richtung Tal zwischen Imbringen und Bourglinster („Däichgewan“) leider noch nicht vorliegt, müsste der UVP-Bericht dahingehend ergänzt werden. Quantitativ dürfte es sich jedoch lediglich um 2 Masten handeln, die für die Variante Imbringen-Ost mehr benötigt werden. Im Bereich des Anschlusspunktes „Däichgewan“ kann durch Mastverschiebungen der Verlauf der Weißen Ernz umgangen werden und muss im Gegensatz zur Variante Kléngelscheier Nord nicht einmal gequert werden.

Problematisch erscheint bei dieser Variante der Bereich südlich Eisenborn, wo laut Steckbriefen für den geplanten Mast neben dem CR119 (BA05BJBO) in nur rund 230 m Abstand zur Ortschaft eine Höhe von 102 m (!) angegeben ist und für die weiteren Masten über 80 m. Aus Sicht des Landschaftsschutzes und der Gesundheitsvorsorge wäre zu prüfen, ob durch Verschiebungen von Maststandorten eine Verringerung der Beeinträchtigungen erzielt werden kann. Zusätzlich sollte mit der ANF (Administration de la nature et des forêts) geklärt werden, ob die erforderliche Höhe der Masten bei einer Überspannung von Waldflächen reduziert werden kann.

 

Betreffend Abschnitt Junglinster – Belenhaff:

Im Ergänzungsdossier wurde leider nicht weiter auf die Anmerkung des Gemeinderates aus dem Avis vom 01.03.2024 eingegangen, dass sich im Gewerbegebiet Ronnheck Bürogebäude in 50m Entfernung von der Bestandstrasse der 220 kV und damit der künftigen 380 kV-Leitung befinden.

In Ergänzung zum Avis des Gemeinderates muss auf mögliche Kummulationseffekte mit der bestehenden (und bleibenden) 65-kV-Leitung (im Ausschnitt 1 blaue Linie aus Karte 2.4-Thema_Bestandsleitung und Rückbau) hingewiesen werden. Diese wurden nicht berücksichtigt bei der Berechnung der elektromagnetischen Belastung (Ausschnitt 2 aus Karte Jun-Bel_01_Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen). Es ist deshalb zu prüfen, ob die Büroangestellten dauerhaft einer Belastung von mehr als 1 µT ausgesetzt werden, da bereits ohne Kummulationseffekte Werte zwischen 0,4 und 1 µT erreicht werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass in einem Gewerbegebiet auch Wohnungen für Aufsichtspersonal (auch mit Familie) zulässig sind. Die Aussage, dass „aufgrund der Art der Nutzung keine Dauerexposition sensibler Personengruppen“ bestehe, ist deshalb falsch.

 

380kV Karte 2.4

Abschnitt Belenhaff – Berbourg :

Die Aussagen des Avis des Gemeinderates vom 01.03.2024 werden noch einmal bekräftigt, die Variante Am Faascht soll weiter verfolgt werden.

 

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